Pflichten und Fristen für die Steuererklärung

Steuerpflichtig im Sinne der Einkommenssteuer ist jeder, der über ein Einkommen verfügt, das über einer gewissen Freigrenze liegt. Hierbei wird – je nach Volumen der Steuerpflicht – zwischen Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden, mehr dazu auf Finanzfrage.net.

Wann ist man zur Abgabe einer Steuererklärung nach EStG verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung nach EStG verpflichtet, deren Einkommen aus Nebeneinkünften über 410 Euro liegt. Weiter sind steuerfreie Leistungen, die den Gesamtbetrag von 410 übersteigen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen bei Steuererklärung und Finanzamt gemeldet werden. Des Weiteren ist die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte steuerpflichtig. Dies gilt nicht beim Behinderten-Pauschalbetrag. Aber auch Änderung und Eintragung der Lohnsteuerklasse unterliegt der Steuererklärung und Finanzamt Meldepflicht. Des Weiteren besteht Steuererklärung und Finanzamt Meldepflicht für Unternehmer, die Umsatzsteuer abführen, für Personen, die ein Gewerbe betreiben. Aber auch für diejenigen, die beispielsweise eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen und verkaufen oder ein Erbe antreten, mehr dazu auf Finanzfrage.net.

Wann ist eine freiwillige Abgabe der Steuerklärung und Finanzamt Meldung sinnvoll?

Sofern die Voraussetzungen zur Befreiung der Steuerpflicht erfüllt sind, kann die Abgabe von Steuererklärung und Finanzamt Meldung auf freiwilliger Basis geschehen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Personen über schwankende Lohnzahlungen im Steuerjahr verfügen und bei Beginn oder Aufgabe einer Arbeitstätigkeit während des laufenden Jahres. Aber auch, wenn die Werbungskosten im laufenden Jahr den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro pro Jahr übersteigen. Weiter können mittels einer Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Heirat und Steuervorteilen für selbst genutzte Immobilie ist eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung sinnvoll, mehr dazu auf Finanzfrage.net.

Welche Fristen sind für Abgabe von Steuererklärungen zu beachten?

Sofern eine Steuerpflicht zur Steuerklärung und Finanzamt besteht, so endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 in der Regel mit dem 31.5.2011. Für die Steuererklärungen, die gemeinsam mit Steuerberater erstellt wurden, gilt eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2011. In Ausnahmefällen, die jedoch einer Begründung verlangen, kann die Abgabefrist bis zum 28.2.2012 verlängert werden, mehr dazu auf Finanzfrage.net.

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